ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
HINWEIS
Unsere AGB werden Dir bei Online Vertragsabschluss bekannt gemacht und gemeinsam mit der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsmuster übermittelt .
Stand: 1. Dezember 2022
Zur Inanspruchnahme der FITOMAT Immobilienprämie sind die nachfolgenden Bedingungen kumulativ zu erfüllen
- Exklusivität der Meldung:
- Der Antragsteller muss die Immobilie als Erster bei FITOMAT melden.
- Maßgeblich für die Priorität ist das Datum des Eingangs des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars.
- Neuheit der Immobilie:
- Die Immobilie darf zum Zeitpunkt der Meldung nicht im Bestand von FITOMAT registriert sein.
- Vertragsabschluss:
- Ein rechtsgültiger Mietvertrag über die gemeldete Immobilie muss zwischen dem Eigentümer und einem FITOMAT Lizenznehmer zustande kommen.
- Standortaktivierung:
- Ein FITOMAT Club muss am Standort der vermittelten Immobilie erfolgreich eröffnet werden.
- Kostenerstattung:
- Sollten im Zuge der Anmietung zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Maklerprovisionen, entstehen, die vom FITOMAT Lizenznehmer zu tragen sind, wird der entsprechende Betrag von der Prämie abgezogen.
- Prämienauszahlung:
- Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch den Betreiber bzw. den Lizenznehmer des jeweiligen FITOMAT Standorts innerhalb von 14 Werktagen