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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

HINWEIS

Unsere AGB werden Dir bei Online Vertragsabschluss bekannt gemacht und gemeinsam mit der Widerrufsbelehrung und dem Widerrufsmuster übermittelt .

Stand: 1. Dezember 2022

Zur Inanspruchnahme der FITOMAT Immobilienprämie sind die nachfolgenden Bedingungen kumulativ zu erfüllen

  1. Exklusivität der Meldung:
    • Der Antragsteller muss die Immobilie als Erster bei FITOMAT melden.
    • Maßgeblich für die Priorität ist das Datum des Eingangs des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars.
  2. Neuheit der Immobilie:
    • Die Immobilie darf zum Zeitpunkt der Meldung nicht im Bestand von FITOMAT registriert sein.
  3. Vertragsabschluss:
    • Ein rechtsgültiger Mietvertrag über die gemeldete Immobilie muss zwischen dem Eigentümer und einem FITOMAT Lizenznehmer zustande kommen.
  4. Standortaktivierung:
    • Ein FITOMAT Club muss am Standort der vermittelten Immobilie erfolgreich eröffnet werden.
  5. Kostenerstattung:
    • Sollten im Zuge der Anmietung zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Maklerprovisionen, entstehen, die vom FITOMAT Lizenznehmer zu tragen sind, wird der entsprechende Betrag von der Prämie abgezogen.
  6. Prämienauszahlung:
    • Die Auszahlung der Prämie erfolgt durch den Betreiber bzw. den Lizenznehmer des jeweiligen FITOMAT Standorts innerhalb von 14 Werktagen